Therapie und Supervision

 

Auf diesen Seiten erhalten sie einen kurzen Überblick über unsere derzeitigen, aufsuchenden Therapiekonzepte in Kooperation mit dem Jugendamt.

Ausführlichere Informationen finden sie in unserer Konzeptmappe, die wir ihnen sehr gerne bei Interesse zusenden. Nutzen sie einfach unser Kontaktformular oder senden sie eine E-Mail an: Therapie@systemischeloesungenbggbr.de

 


 

 Für welche Familien ist eine aufsuchende, therapeutische Hilfe sinnvoll?

Mit aufsuchender Familientherapie erreichen wir Familien, für die ansonsten eine Therapie nicht zugänglich wäre aus unterschiedlichen Gründen:

  • Die Familie hat Schwellenängste ( bezüglich Beratungsräumen oder therapeutischen Institutionen) und fühlt sich eher sicher, wenn die Therapie im eigenen Lebensumfeld stattfindet
  • Die Familie hat "Multiprobleme"
  • Die Familie hat viele Kinder
  • Die Familie hat behinderte Angehörige
  • Für die Familie ergaben sich aus bereits stattgefundenen Jugendhilfemaßnahmen keine andauernden, positiven Veränderungen im familiären Miteinander 

 Für welche Problemlagen kann aufsuchende, therapeutische    Unterstützung hilfreich sein? Für Lösungswünsche zum Thema...

  • anhaltende Scheidungskonflikte
  • Weglaufen
  • körperliche und seelische Gewalterfahrungen
  • Suizidandrohungen, Suizidversuche
  • Mobbing
  • Drogenkonsum
  • Vernachlässigung
  • Patchworkfamilie
  • Konflikte im Rahmen von Pflegeverhältnissen
  • belastende Verhaltensauffälligkeiten beim Kind
  • belastender Umgang mit dem jugendlichen Kind (Pubertät)
  • psychische Erkrankungen von Angehörigen
  • psychische Erkrankungen von Eltern
  • anhaltende Paarstreitigkeiten, die das Wohl der Kinder zunehmend beeinträchtigen

 Wie kann ich aufsuchende Familientherapie erhalten?

Aufsuchende Familientherapie kann über einen Antrag beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, besteht nach § 27 des Sozialgesetzbuches ein gesetzlich verankertes Recht auf Hilfe zur Erziehung. Die Kontaktaufnahme zum örtlichen Jugendamt ist der erste Schritt. Dieses entscheidet dann mit der Familie, ob aufsuchende Familientherapie der geeignete Weg für alle Beteiligten sein kann oder ob andere Hilfen geeigneter erscheinen.

 

 

Top